Berufliche Schule Stralsund

Satzung

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des Schul- und Fördervereins der Beruflichen Schule der Hansestadt Stralsund

Paragraph 1
Name, Sitz, Geschäftsgebiet und Geschäftsjahr des Vereins

  1. Der Verein führt nach der Eintragung in das Vereinregister den Namen:
    Schul- und Förderverein der Beruflichen Schule der Hansestadt Stralsund e.V.
  2. Sitz und Gerichtsstand des Vereins ist Stralsund
  3. Das Geschäftsgebiet des Vereins umfasst das Land Mecklenburg- Vorpommern
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
  5. Die Existenzdauer des Vereins ist nicht beschränkt
  6. Der Verein ist ein gemeinnütziger Verein und in das Vereinsregister eingetragen

Paragraph 2
Zweck und Aufgaben des Vereins

Die beruflichen Schulen unseres Landes tragen eine große Verantwortung bei der Bildung und Erziehung unserer Schuljugend. Dies gilt sowohl für die umfassende berufliche Ausbildung, um unserer Jugend einen guten Start ins Arbeitsleben zu ermöglichen, als auch für deren Erziehung im Sinne der freiheitlich- demokratischen und sozialen Grundordnung in unserem Land.
Der Verein widmet sich vorrangig der Unterstützung aller Maßnahmen, die der Förderung der Erziehung und Bildung in Verbindung mit schulischen Aufgaben an der Beruflichen Schule Stralsund dienen.
Hierbei geht es dem Verein auch darum, alle an der Erziehung der Schuljugend interessierten Bürger zu gewinnen. Der Verein wendet sich deshalb an Eltern, Arbeitgeber, Verbände, Pädagogen, Schüler/Auszubildende und an alle Personen, die sich für die Jugendlichen unserer Schule verwenden möchten, durch ihren Zusammenschluss im Sinne unserer Aufgabenstellung zu wirken.
Mit finanziellen Mitteln unseres Vereins wollen wir die Arbeit an der Schule unterstützen, die der Gemeinschaftserziehung und der Ausbildung dienen, wie Klassenveranstaltungen, Schülerreisen, Schülerwanderungen, Aufenthalten in Jugendherbergen, in Schullandheimen, Unterstützung von Schülern, die für diese Maßnahmen keine finanziellen Mittel aufbringen können. Des Weiteren unterstützt der Verein die Schulausstattung für eine effizientere pädagogische Arbeit im Sinne der Schüler.
Eine auf Gewinn gerichtete Geschäftstätigkeit ist ebenso ausgeschlossen, wie eine parteipolitische und konfessionelle Betätigung. Alle finanziellen Mittel, einschließlich Sachspenden, dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Über ihre Verwendung entscheidet ausschließlich der Vorstand.

Paragraph 3
Finanzielle Mittel

Zur Umsetzung seiner gemeinnützigen Ziele und Aufgaben benötigt der Verein finanzielle Mittel und Sachspenden. Diese erwirbt der Verein durch:

  1. Mitgliedsbeiträge
  2. Veranstaltungen jeglicher Art
  3. Zuwendungen jeglicher Art

Paragraph 4
Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft ist freiwillig
  2. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Satzung anerkennt.
  3. Das Mindestalter für natürliche Personen beträgt 16 Jahre.
  4. Die Eintrittserklärung ist schriftlich abzugeben.
  5. Angesprochen ist besonders der unter § 2 genannte Personenkreis.
  6. Vereinsmitglieder und Einzelpersonen, die sich besonders um den Verein verdient gemacht haben, können durch den Vorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Paragraph 5
Ende der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt, der zum Ende des Geschäftsjahres zulässig ist. Der Austritt kann nach einmonatiger Kündigungsfrist erfolgen. Der Vorstand ist berechtigt, einem früheren Austrittstermin zuzustimmen, wenn besondere Gründe es zulassen.
  2. Der Ausschluss erfolgt, wenn ein Vereinsmitglied vorsätzlich Handlungen gegen die Satzung begeht, d.h. den Zielen und Handlungen des Vereins zuwiderhandelt. Ausgeschlossen wird ein Vereinsmitglied auch dann, wenn er länger als ein Jahr mit seinem Beitrag in Rückstand ist und trotz Mahnung nach Ablauf des dritten Monats nicht bezahlt hat.