Satzung |
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des Schul- und Fördervereins der Beruflichen Schule der Hansestadt Stralsund Paragraph 1 Name, Sitz, Geschäftsgebiet und Geschäftsjahr des Vereins
Paragraph 2 Zweck und Aufgaben des Vereins Die beruflichen Schulen unseres Landes tragen eine große Verantwortung bei der Bildung und Erziehung unserer Schuljugend. Dies gilt sowohl für die umfassende berufliche Ausbildung, um unserer Jugend einen guten Start ins Arbeitsleben zu ermöglichen, als auch für deren Erziehung im Sinne der freiheitlich- demokratischen und sozialen Grundordnung in unserem Land. Der Verein widmet sich vorrangig der Unterstützung aller Maßnahmen, die der Förderung der Erziehung und Bildung in Verbindung mit schulischen Aufgaben an der Beruflichen Schule Stralsund dienen. Hierbei geht es dem Verein auch darum, alle an der Erziehung der Schuljugend interessierten Bürger zu gewinnen. Der Verein wendet sich deshalb an Eltern, Arbeitgeber, Verbände, Pädagogen, Schüler/Auszubildende und an alle Personen, die sich für die Jugendlichen unserer Schule verwenden möchten, durch ihren Zusammenschluss im Sinne unserer Aufgabenstellung zu wirken. Mit finanziellen Mitteln unseres Vereins wollen wir die Arbeit an der Schule unterstützen, die der Gemeinschaftserziehung und der Ausbildung dienen, wie Klassenveranstaltungen, Schülerreisen, Schülerwanderungen, Aufenthalten in Jugendherbergen, in Schullandheimen, Unterstützung von Schülern, die für diese Maßnahmen keine finanziellen Mittel aufbringen können. Des Weiteren unterstützt der Verein die Schulausstattung für eine effizientere pädagogische Arbeit im Sinne der Schüler. Eine auf Gewinn gerichtete Geschäftstätigkeit ist ebenso ausgeschlossen, wie eine parteipolitische und konfessionelle Betätigung. Alle finanziellen Mittel, einschließlich Sachspenden, dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Über ihre Verwendung entscheidet ausschließlich der Vorstand. Paragraph 3 Finanzielle Mittel Zur Umsetzung seiner gemeinnützigen Ziele und Aufgaben benötigt der Verein finanzielle Mittel und Sachspenden. Diese erwirbt der Verein durch:
Paragraph 4 Mitgliedschaft
Paragraph 5 Ende der Mitgliedschaft
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